Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe dürfte das Thema der Bürofortführung sowie der Nachfolgeregelung von Bedeutung sein. Denn es betrifft sowohl Inhaberinnen und Inhaber von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation von Existenzgründern, Absolventen, Mitarbeitern sowie Selbstständige, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen. Dabei spielt die Unternehmensbewertung eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Von den geburtenstarken Jahrgängen stehen jetzt bereits schon viele an der Tür zur Beendigung ihres Erwerbslebens. Und die Zahl wird immer größer. Um so mehr muss es ein Bestreben sein, die erfolgreiche Bürofortführung und Büronachfolge ins Auge zu fassen.
Mit diesem Thema beschäftigen sich das
Planungs- und Wirtschaftsingenieurbüro Selinger
und die
Steuerberaterkanzlei Herrmann.
Seit 25 Jahren beraten Hansjörg Selinger als studierter eingetragener Architekt und Wirtschaftsingenieur und sein Kooperationspartner, der studierte Diplom-Finanzwirt (FH) und Steuerberater Jürgen Herrmann, die Architektenkollegen und Architektenkolleginnen zu wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen der Unternehmensführung mit dem Schwerpunkt der Partnerschaft, Nachfolge und der Unternehmensbewertung. Das Spektrum reicht von kleinen Ein-Personen-Architekturbüros bis hin zu großen Architekten-Gesellschaften und das in den unterschiedlichsten Rechtsformen
Die betreuenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der beratenen Büros werden als Team in das Verfahren eingebunden. Online- und Videobesprechungen haben hier nachhaltig dazu beigetragen die Beteiligten auch überregional an den „digitalen Tisch“ zusammen zu bringen. Daher finden Beratungen auch landes- und bundesweit statt.
Die eigene Existenzgründung als Ein-Personen-Büro kann durchaus lukrativ sein, setzt aber einen sehr langen Atem voraus. Die Selbstverwirklichung kann in der Regel stärker ausgeprägt werden, jedoch ist die Gewinnung eines Kundenstammes mit viel Arbeit verbunden. Auch dürfte es anfangs schwieriger sein an höherwertige Aufträge zu kommen.
Bei einer Büroübernahme sind einige wichtige Fragen zu klären. Insbesondere, ob das Büro überhaupt übergabefähig ist und in welcher Rechtsform es bisher und künftig geführt wird. Scheidet der bisherige Inhaber(in) aus oder steht er als Partner(in) weiter zur Seite, ggf. mit späterer Voll-Übergabe? Nimmt der bisherige Büroinhaber(in) weiterhin noch eine Funktion ein?
Die Büroübernahme ist möglicherweise ein „Königsweg“. Bestehende Strukturen werden aufrechterhalten und in die nächste Generation übergeleitet. Erfahrungen zum einen und Innovation zum anderen können sich kombinieren. Das sind unschlagbare Vorteile bei der weiteren Marktpositionierung.
Die zukünftigen Funktionen in der Geschäftsleitung als auch die Feststellung des Unternehmenswertes nebst den Modalitäten nehmen eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für die Übergabefähigkeit und die erfolgreiche Fortführung des bisherigen Unternehmens ein. Zu den komplexen bewertungsspezifischen Gesichtspunkten sind darüber hinaus auch gesellschaftsrechtliche, haftungsrelevante und steuerliche Gesichtspunkte von wichtiger Bedeutung.
Die Bereitschaft in ein bestehendes Büro einzusteigen oder dieses zu übernehmen ist selbstverständlich auch immer mit der Frage verbunden, was das „Ganze“ kostet. Wie wird das finanziert? Liegen Eigenmittel vor, bedarf es einer Fremdfinanzierung (Bankdarlehen) oder kommt ergänzend sogar ein Verkäuferdarlehen in Betracht.
Die Rückführbarkeit eines Unternehmenswertes spielt hier ein wichtige Rolle. Die Erfahrung zeigt, dass ein Rückführzeitraum zwischen 5 und 7 Jahren möglich sein sollte.
Auch die Frage, wie man den passenden Nachfolger oder die passende Nachfolgerin findet ist ein zentrales Thema. Wann beginnt man mit der Suche? Eine Antwort geht eindeutig in die Richtung: Je früher,desto besser.
Langjährig herangezogene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die geeignet erscheinen und in die Fußstapfen der bisherigen Geschäftsführung wollen, sind das Potential eines Büros. Wichtig ist, dies rechtzeitig zu erkennen, Perspektiven aufzuzeigen und zu kommunizieren. Die internen Lösungen sind weitaus einfacher als externe Lösungen.
Aber auch externe Lösungen sind machbar. Gute Erfahrungen wurden über gezielte Ausschreibungen wie bspw. das DAB gemacht und über Social-Media-Kanäle.
Hier arbeiten die Kooperationspartner Selinger und Herrmann in Schnittstelle mit Agenturen zusammen, die sich auf die Suche und Auswahl geeigneter Nachfolger oder Gesellschafteranwärter spezialisiert haben.
Die Wertfindung spielt, wie man sieht, doch eine sehr gewichtige Rolle. Zum einen für Käufer und Verkäufer zur Kaufpreisfindung. Zum anderen auch im Zusammenhang von familiären Erbausgleichen (Ausgleichszahlungen). Auch im Zusammenhang mit den Finanzbehörden kann eine Wertermittlung Probleme in Bezug auf Schenkungen, verdeckten Lohnzahlungen sowie Einlagen und fiktiver Entgeltsansätze entschärfen.
> Lesen Sie die Veröffentlichung dazu im Deutschen Architektenblatt Ausgabe 05/2024